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Natriumhypochlorit

Das Natriumhypochloritverfahren stellt die wohl älteste Chlormethode dar. In den Handel gelangt Natriumhypochlorit (NaClO) - auch Chlorbleichlauge oder Natriumhypochloritlauge genannt - in Form einer alkalischen, ätzenden Lösung. Gemäß der DIN EN 15077 enthält Natriumhypochloritlauge 150 g/l Chlor und etwa 12 g/l Natronlauge. Da diese oft nach Gewicht gehandelt wird und ihre Dichte etwa 1,2 g/ml beträgt, entspricht eine Natriumhypochloritlösung mit 12,5 % Chlor der Norm. In der Regel wird die handelsübliche Natriumhypochloritlösung vor der Zugabe zum Beckenwasser im Verhältnis 1:3 mit Füllwasser verdünnt. Über das genaue Verdünnungsverhältnis geben die Betriebsanleitungen Auskunft. Wegen ihrer Alkalität (pH-Wert ca. 11) kann es schon bei mittelharten Wässern zu Verstopfungen an der Impfstelle kommen, die aus Kalkausfällungen resultieren. Die Impfstelle ist daher in regelmäßigen Abständen zu warten. Weiterhin erhöht die Alkalität der Natriumhypochloritlösung den pH-Wert des Schwimmbeckenwassers, der durch Säuedosierung auszugleichen ist. In keinem Fall darf jedoch Säure zum pH-Wertausgleich direkt der unverdünnten oder verdünnten Natriumhypochloritlösung zugegeben werden: es entsteht sofort giftiges Chlorgas! Auch darf sie nicht mit anderen Lösungen, gleich welcher Art und Herkunft, vermischt werden,sondern stets nur mit Wasser! Natriumhypochloritlösungen sind nicht besonders lagerstabil, das Chlor (Hypochlorit) zersetzt sich durch die Einwirkung von Licht, Wärme und vor allem durch Schwermetallspuren (siehe Chlorat, Seite 34/35). Im allgemeinen rechnet man mit einem Chlorverlust von 1g/l pro Tag bei ca. 20°C, daher sollten die Bezugsmengen dem zu erwartenden Bedarf eines Monats angepasst werden. Natürlich ist fabrikfrische Ware zu bevorzugen, die dann möglichst kühl in dunklen Räumen gelagert werden sollte.