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Unterwasserbeleuchtungsset 2 x 300 W inkl. Trafo AS
Abbildung ähnlich
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Unterwasserbeleuchtungsset 2 x 300 W inkl. Trafo AS

492,31 € * (23,02% gespart)
379,00 € *
Gesamtpreis: 379,00 € * 492,31 € * (23,02% gespart)
Nettopreis: 318,49 €
MwSt: 60,51 €

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Hersteller:
Astralpool
Artikelnr.:
712854074
Lieferzeit:
1-3 Tage
Energielabel:
Hochwertiges Astralpool Unterwasserscheinwerfer SET mit Kunststoffblende Geeignet für... mehr

Hochwertiges Astralpool Unterwasserscheinwerfer SET
mit Kunststoffblende

Geeignet für Betonbecken, Stahlwandbecken, Styroporsteinbecken

Lieferumfang:
- 2x Scheinwerfereinsatz mit ABS Kunststoffblende
- 2x Leuchtmittel PAR56 in 12V AC / 300W Leistung
- 2x Einbaunische aus ABS-Kunststoff
- inkl. Zuleitung und Schutzrohr
- Trafo 600VA / 12V

Ausführung mit Flanschrahmen aus ABS Kunststoff und EPDM-Flanschdichtung.
Zum Einbau in Becken mit Folienauskleidung geeignet.

Einbaunische mit eingespritzten Messing- Gewindebuchsen !

Transformator:
Geeignet für 12V Schwimmbad-/Teichunterwasserbeleuchtung.
Der Transformator ist mit 4 Befestigungslöchern zur Wandmontage o.ä. ausgestattet.

Hintergrundinformation / Fachwissen:
Was ist ABS Kunststoff? Aus welchem Werkstoff sind meine Einbauteile?

Unsere Kunststoffeinbauteile sind aus hochwertigem ABS.
ABS = Acrylnitril - Butadien - Styrol ist ein Thermoplaste, bestehend aus ineinander verfilzten, langen Fadenmolekülen, welche nicht miteinander vernetzt sind.
Eigenschaften: schlagzäh, unzerbrechlich, beständig gegen Säuren und Öl

Sicherheitstechnische Angaben in der Bedienungsanleitung und Anleitungsblättern, die dem... mehr

Sicherheitstechnische Angaben in der Bedienungsanleitung und Anleitungsblättern, die dem Schwimmbecken beigefügt sind.
Vor dem Bau und der Benutzung des Schwimmbeckens müssen sämtliche Informationen in der Betriebsanleitung sorgfältig gelesen und verstanden werden. Warnhinweise, Anleitungen und Sicherheitsrichtlinien umfassen einige allgemeine Risiken in Bezug auf Freizeitbeschäftigung im Wasser, sie können jedoch nicht sämtliche Risiken und Gefährdungen in allen Fällen behandeln. Bei jeglicher Aktivität im Wasser wird Vorsicht, gesunder Menschenverstand und gutes Urteilsvermögen walten gelassen. Diese Angaben und Anleitungen müssen für die spätere Nutzung aufbewahrt werden.

Sicherheit von Nichtschwimmern:
• Es ist jederzeit eine ständige, aktive und wachsame Beaufsichtigung schwacher Schwimmer und Nichtschwimmer durch eine sachkundige erwachsene Aufsichtsperson erforderlich (es wird daran erinnert, dass das größte Risiko des Ertrinkens bei Kindern unter 5 Jahren besteht).
• Es wird eine sachkundige erwachsene Person bestimmt, die das Becken überwacht, wenn es benutzt wird.
• Schwache Schwimmer oder Nichtschwimmer sollten persönliche Schutzausrüstung tragen, wenn sie ins Schwimmbecken gehen.
• Wenn das Schwimmbecken nicht benutzt oder überwacht wird, werden sämtliche Spielsachen aus dem Schwimmbecken und seiner Umgebung entfernt, um zu verhindern, dass Kinder davon angezogen werden.

Sicherheitsvorrichtungen:
• Es wird empfohlen, eine Absperrung zu errichten (und sämtliche Türen und Fenster zu sichern, sofern zutreffend), um unberechtigten Zutritt zum Schwimmbecken zu vermeiden.
• Absperrungen, Beckenabdeckungen, Alarmanlagen oder ähnliche Sicherheitsvorrichtungen sind sinnvolle Hilfsmittel, ersetzen jedoch keine ständige und sachkundige Überwachung durch erwachsene Personen.

Sicherheitsausrüstung:
• Es wird empfohlen, Rettungsausrüstung (z. B. einen Rettungsring, Sanikasten) in der Nähe des Beckensaufzubewahren.
• Ein funktionierendes Telefon und eine Liste von Notrufnummern werden in der Nähe des Schwimmbeckens aufbewahrt.

Sichere Nutzung des Schwimmbeckens:
• Sämtliche Nutzer, insbesondere Kinder, werden dazu ermuntert, schwimmen zu lernen.
• Jeder der ein Schwimmbecken benutzt soll Erste Hilfe Maßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) erlernen und diese Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Das kann bei einem Notfall einen lebensrettenden Unterschied ausmachen.
• Sämtliche Beckenbenutzer, einschließlich Kinder, anweisen, was in einem Notfall zu tun ist.
• Niemals in flaches Wasser springen. Das kann zu schweren Verletzungen oder zum Tode führen.
• Das Schwimmbecken nicht benutzen, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder anderen Substanzen steht, welche die Fähigkeit zur sicheren Nutzung des Beckens beeinträchtigen können.
• Beckenabdeckungen vor dem Betreten des Schwimmbeckens vollständig von der Wasseroberfläche entfernen, wenn sie verwendet werden.
• Die Nutzer des Schwimmbeckens werden vor durch das Wasser verbreiteten Krankheiten geschützt, indem das Wasser stets aufbereitet und hygienisch unbedenklich gehalten wird. Die Richtlinien zur Wasseraufbereitung in der Gebrauchsanleitung werden zu Rate gezogen und eingehalten.
• Chemikalien (z. B. Produkte für die Wasseraufbereitung, Reinigung oder Desinfektion) außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
• Abnehmbare Leitern sind auf einer waagerechten Fläche anzuordnen.
• Die nachstehenden nachstehenden Sicherheitszeichen müssen verwendet werden:

Die Zeichen (in Bild B.1a und Bild B.1.b) sind an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen.

Es wird empfohlen, das Zeichen (in Bild B.2) an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen.