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HTH Shock Pulver anorganisches Chlor
Abbildung ähnlich

HTH Shock Pulver anorganisches Chlor

Hersteller:
HTH
Artikelnr.:
411200
Lieferzeit:
15-20 Tage
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HTH Shock - Die Blitzlösung zur Korrektur grünen oder trüben Wassers besteht zu 75% aus dem... mehr

HTH Shock - Die Blitzlösung zur Korrektur grünen oder trüben Wassers

besteht zu 75% aus dem Wirkstoff Calciumhypochlorit (ohne Stabilisator) und ist ein schnell lösliches Chlor Schock Pulver welches zur schnellen Stoßdesinfektion perfekt geeignet ist. Mit HTH Shock wird trübes oder grünes Wasser wieder klar. HTH Shock ist für alle Filtertypen verwendbar und kann direkt ins Schwimmbecken gestreut werden.


Eigenschaften
- Leistungsstark
- Ein einzigartiger Gehalt an aktivem Chlor: 75 %
- Das konzentrierteste Hypochlorid auf dem Markt
- Ohne Entgasung
- Schnell löslich
- In Pulverform, löst sich schneller als Granulat auf
- Entstehung unlöslicher Stoffe unter 4% (destilliertes Wasser)
- Ohne Stabilisator
- Vermeidet Probleme, die mit einer Überstabilisierung verbunden wären

Dosierung
1 Dosierverschluss (300g) für 20m³ Wasser zugeben. Das Produkt während des Filtervorgangs über dem Becken verstreuen oder in den Skimmer füllen, wenn dieser keinen stabilisierten Chlor enthält (siehe Abschnitt "Achtung").

ACHTUNG
Stabilisiertes Chlor nicht in festem Zustand mischen: Blaues hth- Etikett (Trichlorisocyanursäure oder Natriumdichlorisocyanurat dihydrat) mit einem Chlor ohne Stabilisator: Rotes hth-Etikett (Kalzium- oder Lithiumhypochlorit)!


Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
GEFAHR
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und
Produktinformationen lesen.
Sicherheitstechnische Angaben in der Bedienungsanleitung und Anleitungsblättern, die dem... mehr

Sicherheitstechnische Angaben in der Bedienungsanleitung und Anleitungsblättern, die dem Schwimmbecken beigefügt sind.
Vor dem Bau und der Benutzung des Schwimmbeckens müssen sämtliche Informationen in der Betriebsanleitung sorgfältig gelesen und verstanden werden. Warnhinweise, Anleitungen und Sicherheitsrichtlinien umfassen einige allgemeine Risiken in Bezug auf Freizeitbeschäftigung im Wasser, sie können jedoch nicht sämtliche Risiken und Gefährdungen in allen Fällen behandeln. Bei jeglicher Aktivität im Wasser wird Vorsicht, gesunder Menschenverstand und gutes Urteilsvermögen walten gelassen. Diese Angaben und Anleitungen müssen für die spätere Nutzung aufbewahrt werden.

Sicherheit von Nichtschwimmern:
• Es ist jederzeit eine ständige, aktive und wachsame Beaufsichtigung schwacher Schwimmer und Nichtschwimmer durch eine sachkundige erwachsene Aufsichtsperson erforderlich (es wird daran erinnert, dass das größte Risiko des Ertrinkens bei Kindern unter 5 Jahren besteht).
• Es wird eine sachkundige erwachsene Person bestimmt, die das Becken überwacht, wenn es benutzt wird.
• Schwache Schwimmer oder Nichtschwimmer sollten persönliche Schutzausrüstung tragen, wenn sie ins Schwimmbecken gehen.
• Wenn das Schwimmbecken nicht benutzt oder überwacht wird, werden sämtliche Spielsachen aus dem Schwimmbecken und seiner Umgebung entfernt, um zu verhindern, dass Kinder davon angezogen werden.

Sicherheitsvorrichtungen:
• Es wird empfohlen, eine Absperrung zu errichten (und sämtliche Türen und Fenster zu sichern, sofern zutreffend), um unberechtigten Zutritt zum Schwimmbecken zu vermeiden.
• Absperrungen, Beckenabdeckungen, Alarmanlagen oder ähnliche Sicherheitsvorrichtungen sind sinnvolle Hilfsmittel, ersetzen jedoch keine ständige und sachkundige Überwachung durch erwachsene Personen.

Sicherheitsausrüstung:
• Es wird empfohlen, Rettungsausrüstung (z. B. einen Rettungsring, Sanikasten) in der Nähe des Beckensaufzubewahren.
• Ein funktionierendes Telefon und eine Liste von Notrufnummern werden in der Nähe des Schwimmbeckens aufbewahrt.

Sichere Nutzung des Schwimmbeckens:
• Sämtliche Nutzer, insbesondere Kinder, werden dazu ermuntert, schwimmen zu lernen.
• Jeder der ein Schwimmbecken benutzt soll Erste Hilfe Maßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) erlernen und diese Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Das kann bei einem Notfall einen lebensrettenden Unterschied ausmachen.
• Sämtliche Beckenbenutzer, einschließlich Kinder, anweisen, was in einem Notfall zu tun ist.
• Niemals in flaches Wasser springen. Das kann zu schweren Verletzungen oder zum Tode führen.
• Das Schwimmbecken nicht benutzen, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder anderen Substanzen steht, welche die Fähigkeit zur sicheren Nutzung des Beckens beeinträchtigen können.
• Beckenabdeckungen vor dem Betreten des Schwimmbeckens vollständig von der Wasseroberfläche entfernen, wenn sie verwendet werden.
• Die Nutzer des Schwimmbeckens werden vor durch das Wasser verbreiteten Krankheiten geschützt, indem das Wasser stets aufbereitet und hygienisch unbedenklich gehalten wird. Die Richtlinien zur Wasseraufbereitung in der Gebrauchsanleitung werden zu Rate gezogen und eingehalten.
• Chemikalien (z. B. Produkte für die Wasseraufbereitung, Reinigung oder Desinfektion) außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
• Abnehmbare Leitern sind auf einer waagerechten Fläche anzuordnen.
• Die nachstehenden nachstehenden Sicherheitszeichen müssen verwendet werden:

Die Zeichen (in Bild B.1a und Bild B.1.b) sind an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen.

Es wird empfohlen, das Zeichen (in Bild B.2) an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen.