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Sicherheitstransformator für Pool Scheinwerfer 100 150 200 300 350 VA
Abbildung ähnlich
Sicherheitstransformator für Pool Scheinwerfer 100 150 200 300 350 VA Skizze
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MCT Sicherheitstransformator Pool Scheinwerfer

ab 112,00 € *
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Hersteller:
MCT
Artikelnr.:
MCT-300
Lieferzeit:
3-4 Tage
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Variante:

Sicherheitstransformator für Unterwasserscheinwerfer MCT Kleinspannungs-Sicherheits-Trenntrafo... mehr

Sicherheitstransformator für Unterwasserscheinwerfer

MCT Kleinspannungs-Sicherheits-Trenntrafo 230V / 12V AC

Leistung sekundär: siehe Tabelle
Schutzklasse IP 65

Dieser hochwertige Kleinspannungs-Sicherheitstransformator ist für 12 V Schwimmbad- / Teichunterwasserbeleuchtung geeignet. Eine Dimmung des Transformators ist mit Niedervolt - Halogendimmern für induktive Lasten problemlos möglich. Der Transformator ist mit 2 Befestigungslöchern zur Wandmontage o.ä. ausgestattet. Das Kunststoffgehäuse ist komplett vergossen. Der Trafo ist Made in Germany und somit ein deutsches Qualitätsprodukt. Er ist durch einen Thermoschalter und eine Primärsicherung abgesichert - Schutzklasse IP65.

Der Anschluss der Transformatoren muss durch einen Elektrofachmann (siehe VDE-Richtlinien) ausgeführt werden!

Leistung
sekundär
Geeignet für UnterwasserscheinwerferSpannung
EingangAusgang
50 VA 1x 50W oder 1x 35W 230V 12V
(11,5 V)
75 VA 1x 75W
100 VA 2x 50W oder 2x 35W
150 VA 2x 75W oder 2x 65W
200 VA 1x 200W oder 2x 100W
300 VA 1x 300W
600 VA 2x 300W
900 VA 3x 300W

Unterwasserscheinwerfer dürfen NUR unter Wasser betrieben werden.

Passendes Zubehör und Kabelanschlussdosen für Unterwasser-Scheinwerfer finden Sie ebenfalls in unserem Shop.

Sicherheitstechnische Angaben in der Bedienungsanleitung und Anleitungsblättern, die dem... mehr

Sicherheitstechnische Angaben in der Bedienungsanleitung und Anleitungsblättern, die dem Schwimmbecken beigefügt sind.
Vor dem Bau und der Benutzung des Schwimmbeckens müssen sämtliche Informationen in der Betriebsanleitung sorgfältig gelesen und verstanden werden. Warnhinweise, Anleitungen und Sicherheitsrichtlinien umfassen einige allgemeine Risiken in Bezug auf Freizeitbeschäftigung im Wasser, sie können jedoch nicht sämtliche Risiken und Gefährdungen in allen Fällen behandeln. Bei jeglicher Aktivität im Wasser wird Vorsicht, gesunder Menschenverstand und gutes Urteilsvermögen walten gelassen. Diese Angaben und Anleitungen müssen für die spätere Nutzung aufbewahrt werden.

Sicherheit von Nichtschwimmern:
• Es ist jederzeit eine ständige, aktive und wachsame Beaufsichtigung schwacher Schwimmer und Nichtschwimmer durch eine sachkundige erwachsene Aufsichtsperson erforderlich (es wird daran erinnert, dass das größte Risiko des Ertrinkens bei Kindern unter 5 Jahren besteht).
• Es wird eine sachkundige erwachsene Person bestimmt, die das Becken überwacht, wenn es benutzt wird.
• Schwache Schwimmer oder Nichtschwimmer sollten persönliche Schutzausrüstung tragen, wenn sie ins Schwimmbecken gehen.
• Wenn das Schwimmbecken nicht benutzt oder überwacht wird, werden sämtliche Spielsachen aus dem Schwimmbecken und seiner Umgebung entfernt, um zu verhindern, dass Kinder davon angezogen werden.

Sicherheitsvorrichtungen:
• Es wird empfohlen, eine Absperrung zu errichten (und sämtliche Türen und Fenster zu sichern, sofern zutreffend), um unberechtigten Zutritt zum Schwimmbecken zu vermeiden.
• Absperrungen, Beckenabdeckungen, Alarmanlagen oder ähnliche Sicherheitsvorrichtungen sind sinnvolle Hilfsmittel, ersetzen jedoch keine ständige und sachkundige Überwachung durch erwachsene Personen.

Sicherheitsausrüstung:
• Es wird empfohlen, Rettungsausrüstung (z. B. einen Rettungsring, Sanikasten) in der Nähe des Beckensaufzubewahren.
• Ein funktionierendes Telefon und eine Liste von Notrufnummern werden in der Nähe des Schwimmbeckens aufbewahrt.

Sichere Nutzung des Schwimmbeckens:
• Sämtliche Nutzer, insbesondere Kinder, werden dazu ermuntert, schwimmen zu lernen.
• Jeder der ein Schwimmbecken benutzt soll Erste Hilfe Maßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) erlernen und diese Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Das kann bei einem Notfall einen lebensrettenden Unterschied ausmachen.
• Sämtliche Beckenbenutzer, einschließlich Kinder, anweisen, was in einem Notfall zu tun ist.
• Niemals in flaches Wasser springen. Das kann zu schweren Verletzungen oder zum Tode führen.
• Das Schwimmbecken nicht benutzen, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder anderen Substanzen steht, welche die Fähigkeit zur sicheren Nutzung des Beckens beeinträchtigen können.
• Beckenabdeckungen vor dem Betreten des Schwimmbeckens vollständig von der Wasseroberfläche entfernen, wenn sie verwendet werden.
• Die Nutzer des Schwimmbeckens werden vor durch das Wasser verbreiteten Krankheiten geschützt, indem das Wasser stets aufbereitet und hygienisch unbedenklich gehalten wird. Die Richtlinien zur Wasseraufbereitung in der Gebrauchsanleitung werden zu Rate gezogen und eingehalten.
• Chemikalien (z. B. Produkte für die Wasseraufbereitung, Reinigung oder Desinfektion) außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
• Abnehmbare Leitern sind auf einer waagerechten Fläche anzuordnen.
• Die nachstehenden nachstehenden Sicherheitszeichen müssen verwendet werden:

Die Zeichen (in Bild B.1a und Bild B.1.b) sind an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen.

Es wird empfohlen, das Zeichen (in Bild B.2) an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen.